haus- & schulordnung

Regeln an unserer Schule

Wir wollen eine gewaltfreie, tolerante und gesunde Schule sein, in der jeder willkommen und akzeptiert ist. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind an unserer Schule sehr gut lernen kann und dabei viel Freude hat. Dafür braucht es Akzeptanz, Respekt, Rücksicht und auch ein paar Regeln. Wir sind Lernende, Lernbegleiter, Eltern, Hort und auch externe Unterstützung. Wir sind ganz verschiedene Menschen und das ist ein großer Reichtum, den wir achten wollen. Wir wollen hier gut zusammenleben und arbeiten. Wir wollen uns gegenseitig respektieren und wir wollen, dass niemand zu Schaden kommt.

Damit dieses Zusammenleben klappt, haben wir acht Regeln:


Regel 1: Wir gehen freundlich und respektvoll miteinander um.

Das bedeutet zum Beispiel: Wir begrüßen und verabschieden uns Wir wünschen „Guten Appetit!“ und ein „Gutes Spiel!“. Wir helfen einander und bitten selbst um Hilfe, wenn wir sie brauchen. Wenn wir Streit haben, lösen wir ihn ohne Gewalt. Wenn es nötig ist, holen wir Hilfe durch Streitschlichter*innen oder Lehrkräfte. Wir akzeptieren die Meinungen anderer. Wir achten die Privatsphäre anderer vor allem in den Umkleiden und Toilettenräumen.


Regel 2: Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln.

Das bedeutet zum Beispiel: Ich frage, wenn ich fremde Sachen benutzen möchte. Ich gehe sorgsam mit meinen eigenen und fremden Sachen sowie auch den Schulmaterialien um. Wenn ich mich falsch verhalten habe, stehe ich dazu. Wir hören auf die Schüler*innen-Aufsichten.


Regel 3: Wir wollen selbstständig lernen.

Das bedeutet zum Beispiel: Als Schüler*in habe ich meine Arbeitsmaterialien dabei und achte auf diese. Als Elternteil helfe ich dabei und prüfe, ob alles vollständig und in Ordnung ist. Niemand darf sich beim Lernen durch mich gestört fühlen. Ich bereite mich selbstständig auf den Unterricht vor.


Regel 4: Wir treffen gute Absprachen miteinander.

Das bedeutet zum Beispiel: Zettel in der Postmappe oder in Mitteilungsheften transportieren wichtige Informationen. Als Lehrkraft oder Erzieher*in gebe ich sie frühzeitig aus, als Kind gebe ich sie schnell weiter, als Elternteil gebe ich sie pünktlich zurück. Wenn ich eine Frage oder Sorge habe, spreche ich das möglichst schnell direkt an. Wenn das nicht sofort geht, vereinbare ich einen Termin. Wir nutzen Elternabende und Lernberatungsgespräche. Als Elternteil informiere ich die Schule, wenn sich unsere Anschrift, Telefonnummern oder die E-Mail-Adresse ändert. Wenn mein Kind krank ist, melde ich es in der Schule ab.


Regel 5: Wir wollen uns aufeinander verlassen können.

Das bedeutet zum Beispiel: Wir sind pünktlich zum Unterricht im Klassenraum. Wir halten uns an die einzelnen Zeiten des Tagesablaufs in der Schule. Wir nehmen unsere Aufsichten pünktlich war und tragen eine Warnweste. Als Schüler*in melde ich mich ab, bevor ich woanders hingehe. Als Elternteil hole ich mein Kind pünktlich ab. Wir befolgen die Regeln für die einzelnen Bereiche.


Regel 6: Wir verhalten uns rücksichtsvoll.

Das bedeutet zum Beispiel: Wir bewegen uns so, dass wir niemanden stören oder verletzen, deswegen rennen wir nicht im Schulgebäude. Mein Handy ist in der Schule ausgeschaltet und ich trage keine Smartwatch. Schlichtungsgespräche bei Konflikten auf dem Fußballfeld werden außerhalb des Feldes geführt. Fußballzuschauer stehen ebenfalls außerhalb des Feldes. Wir gehen nur an unseren eigenen Spind. Das Befahren des Schulgeländes sowie das Parken auf dem Schulgelände ist Unbefugten verboten. Als Elternteil halte ich mich nicht ohne Grund im Schulgebäude oder auf dem Schulhof auf – andernfalls melde ich mich als Besucher im Sekretariat an. Mein Kind kann ich nach Unterrichtsschluss am Schultor oder aus dem Hort abholen. Das grüne Klassenzimmer dient in den Hofpausen als Ruhebereich.


Regel 7: Wir achten auf unsere Gesundheit.

Das bedeutet zum Beispiel: Wir kommen nur dann zur Schule, wenn wir gesund sind und niemanden anstecken können. Wir tragen Kleidung, die dem Wetter entspricht. Wenn sich jemand verletzt hat, helfen wir oder holen Hilfe. Wir achten auf ausreichende und gesunde Mahlzeiten und Getränke. Die Getränke sollten wiederverschließbar und nicht in Glasgefäßen sein. Wir achten nach Toilettengängen auf die Hygiene (spülen und Hände waschen).


Regel 8: Wir achten auf unsere Umwelt und unser Schulgelände.

Das bedeutet zum Beispiel: Wir halten die Schule sauber: Eine Hausschuhpflicht obliegt jedem Heimatbereich. Wir halten die Toiletten sauber. Müll gehört in den Mülleimer. Wir achten dabei auf Mülltrennung. Wir kauen in der Schule keinen Kaugummi. Wir spielen auf dem Schulhof nur in den erlaubten Bereichen und mit einem weichen Schaumgummiball. Wir nehmen Rücksicht auf Pflanzen und Bäume. Das Schulgelände ist rauchfrei.



Verstöße gegen Grundregeln menschlichen Zusammenlebens bzw. gegen die Schulregeln werden nicht toleriert. Ein solches Fehlverhalten zieht Konsequenzen nach sich. Einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Schulregeln leistet die Pflicht des Einschreitens für alle Lehrkräfte und pädagogisches Personal. Ein konsequentes Verhalten aller ist wichtig, da nur gemeinsam Erfolg zu erreichen ist. Dazu gehört auch die schulinterne Kommunikation, welche sicherstellt, dass die zuständigen Lehrkräfte und evtl. die Schulleitung, die notwendigen Informationen haben. Diese wird mit der roten Karte, Meldezettel, Eltern Informationszettel, Nachdenkzettel und dem Ansageblatt sichergestellt.


Zuständigkeiten

Im Unterricht → unterrichtende Lehrkraft

Verhält sich ein Schüler im Unterricht nicht regelkonform, ist die unterrichtende Lehrkraft verantwortlich, auf das Fehlverhalten zu reagieren. Sie muss auch die Klassenlehrkraft informieren.

Außerhalb des Unterrichts → Klassenlehrkraft (informiert durch Beobachter)

Außerhalb des Unterrichts wird ein Fehlverhalten eines Schülers ebenso geahndet, wenn er sich auf dem Gelände der Schule befindet oder wenn das Fehlverhalten im Kontext des Schulbesuches erfolgt (z.B. Cybermobbing eines Mitschülers). Jeder Lehrer hat die Pflicht einzuschreiten, wenn er das unangemessene Verhalten des Schülers beobachtet, und danach den Klassenlehrer des Schülers zu informieren, der dann verantwortlich ist.

Bei schwerwiegendem Fehlverhalten → Klassenlehrkraft und Schulleiter

Wenn ein Schüler die Arbeitsatmosphäre oder den Schulbetrieb stark oder wiederholt stört, wenn Sachschäden verursacht werden oder die Sicherheit anderer Personen gefährdet wird ist der Schulleiter einzubeziehen. Zur Beratung und als Unterstützung kann in schwerwiegenden Fällen der Schulsozialarbeiter oder ein Schulleitungsmitglied einbezogen werden.

Information/ Dokumentation/ Verfahren

Regelmäßiger Austausch unter den Kollegen auch vor Entstehung von Problemen und Konflikten in pädagogischen Beratungsgesprächen oder pädagogischen Konferenzen finden statt. Eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern ist wichtig. Die Lehrkräfte dokumentieren Störungen bzw. schwerwiegendes und wiederholtes Fehlverhalten sowie konkrete Maßnahmen. Gegebenenfalls sind diese zur Begründung gegenüber den Eltern oder der Schulleitung erforderlich.

Verstärkersysteme

Eine weitere Option der Prävention ist die Arbeit mit Verstärkersysteme. Hiermit wird den Schülern anschaulich ihr Verhalten widergespiegelt. Das verwendete System kann sich dabei auf unterschiedliche Bereiche konzentrieren (Hausaufgaben, Ordnung, Verhalten etc.). Ebenfalls ist es möglich, Verstärkersysteme für jeden Einzelnen, für Kleingruppen (z.B. Tischgruppen) oder die gesamte Klasse zu nutzen. Ziel dieses Systems ist die Förderung der Reflexionsfähigkeit der Schüler. Fehlt einem Schüler die Fähigkeit das eigene Handeln zu reflektieren, wird er ergriffene Maßnahmen nicht verstehen und somit keinerlei Lern- und Erziehungs-Effekt erfolgen.


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