Information zur Schulanmeldung
für das schuljahr 2025 / 2026


Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden im nächsten Schuljahr schulpflichtig *. Wenn Sie in der Gemeinde Ahrensfelde wohnen, müssen Sie Ihr Kind für die zuständige Grundschule anmelden.

Welche Schule ist für mein Kind zuständig?

- Zuständige Grundschule für Kinder, die in den Ortsteilen Lindenberg inklusive Klarahöh und Neu Lindenberg und Ahrensfelde (Dorf) wohnen, ist die neue Grundschule in Lindenberg

- Zuständige Grundschule für Kinder, die im Ortsteil Blumberg wohnen ist die Oberschule mit Grundschule in Blumberg

- Familien, die in Eiche oder Mehrow wohnen, können wählen, welche Schule die Kinder besuchen sollen (deckungsfähiger Schulbezirk). Beide Schulen sind zuständig

Grundschule Lindenberg:
Alle Kinder aus den Ortsteilen Lindenberg (auch Neu-Lindenberg und Klarahöh) & Ahrensfelde

Grundschule Blumberg:
Alle Kinder aus dem Ortsteil Blumberg

Wahlrecht:
Alle Kinder aus den Ortsteilen Eiche & Mehrow


Wie melde ich mein Kind an?

Die Anmeldung für die Grundschule Lindenberg findet im Sekretariat der Grundschule, Gebäude A im Erdgeschoss, statt. Dazu können Sie am Dienstag, 26. November 2024 oder am Donnerstag, 09. Januar 2025


1. Ihr Kind persönlich
2. eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
3. den eigenen Personalausweis
4. die Sprachstandsfeststellung


Sollten nicht beide Elternteile kommen können, benötigen wir außerdem:

5. eine Vollmacht des anderen Elternteils für die Anmeldung
6. die Kopie des Personalausweises des anderen Elternteils
7. ggf. Nachweis über das alleinige/gemeinsame Sorgerecht


Für jede der beiden Schulen gibt es einen gesonderten Anmeldeantrag. Diese können Sie sich auf der jeweiligen Internetseiteherunterladen und schon ausgefüllt mitbringen.

An diesem Tag bekommen Sie außerdem eine Info über die schulärztliche Untersuchung und haben die Möglichkeit, sich über Rückstellung und das Vorgehen bei Besuch einer anderen Schule beraten zu lassen. Alle weiteren Informationen zur Einschulung, der Klassenbildung und vielem Weiteren, erfahren Sie in der ersten Elternversammlung im neuen Jahr, zu der Sie dann eine Einladung erhalten.



Patricia Franke
Schulleiterin


* Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. (§37 BbgSchulG).

** Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinerlei Einfluss auf Klassenbildung, Vergabe von Schulplätzen und Zuordnung des Klassenleiters. Diese Entscheidungen erfolgen nach pädagogischen Gesichtspunkten erst im Frühjahr 2025.



Anmeldeformular als PDF

Hinweise zum Datenschutz als PDF


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